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   OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13824
OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03 (https://dejure.org/2003,13824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.12.2003 - 7 WF 847/03 (https://dejure.org/2003,13824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 7 WF 847/03 (https://dejure.org/2003,13824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Vergleichsgebühr sowie einer Differenzgebühr durch einen im Wege des Vergleichs abschließend geregelten Unterhaltsverzicht; Erinnerung des Rechtsanwalts gegen die seine Vergütung betreffende Festsetzung; Erfordernis der praktikablen Berechnungsgrundlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 23 § 32 Abs. 2
    Anwaltsgebühren bei wechselseitigem Verzicht auf Unterhalt im Ehescheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1737
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03
    »Lassen die Parteien eines Ehescheidungsverfahrens, ohne dass ein Unterhaltsverfahren anhängig ist, einen Vergleich des Inhalts protokollieren, dass sie wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichten, entstehen hierdurch die Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO und die Differenzgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO aus dem Wert des Vergleichs, auch wenn die Vereinbarung keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat (Abgrenzung zu BGH - III ZB 22/02 - 26.09.2002, BGHReport 2003, 96 = MDR 2002, 1395 = NJW 2002, 3713 ); die Prozessgebühr errechnet sich aus dem nicht um den Gegenstand des Vergleichs erhöhten Streitwert.«.

    Zur Begründung hat sie ausgeführt, der Unterhaltsverzicht könne nach der Entscheidung des BGH vom 26. September 2002 - III ZB 22/02 - keine Vergleichsgebühr auslösen, weil er keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweise.

    Hieran vermögen auch die Ausführungen in der angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = MDR 2002, 1395 ) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354 ) nichts zu ändern.

  • OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01

    Keine Vergleichsgebühr bei Anerkenntnisurteil

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03
    Hieran vermögen auch die Ausführungen in der angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = MDR 2002, 1395 ) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354 ) nichts zu ändern.
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