Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung einer Vergleichsgebühr sowie einer Differenzgebühr durch einen im Wege des Vergleichs abschließend geregelten Unterhaltsverzicht; Erinnerung des Rechtsanwalts gegen die seine Vergütung betreffende Festsetzung; Erfordernis der praktikablen Berechnungsgrundlage ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 23 § 32 Abs. 2
Anwaltsgebühren bei wechselseitigem Verzicht auf Unterhalt im Ehescheidungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Westerburg, 02.10.2003 - 41 F 411/01
- OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03
- OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 838/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1737
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03
»Lassen die Parteien eines Ehescheidungsverfahrens, ohne dass ein Unterhaltsverfahren anhängig ist, einen Vergleich des Inhalts protokollieren, dass sie wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichten, entstehen hierdurch die Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO und die Differenzgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO aus dem Wert des Vergleichs, auch wenn die Vereinbarung keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat (Abgrenzung zu BGH - III ZB 22/02 - 26.09.2002, BGHReport 2003, 96 = MDR 2002, 1395 = NJW 2002, 3713 ); die Prozessgebühr errechnet sich aus dem nicht um den Gegenstand des Vergleichs erhöhten Streitwert.«.Zur Begründung hat sie ausgeführt, der Unterhaltsverzicht könne nach der Entscheidung des BGH vom 26. September 2002 - III ZB 22/02 - keine Vergleichsgebühr auslösen, weil er keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweise.
Hieran vermögen auch die Ausführungen in der angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = MDR 2002, 1395 ) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354 ) nichts zu ändern.
- OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01
Keine Vergleichsgebühr bei Anerkenntnisurteil
Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03
Hieran vermögen auch die Ausführungen in der angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = MDR 2002, 1395 ) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354 ) nichts zu ändern.